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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Übersicht

1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Angebot
4. Lizenzgegenstand
5. Preise und Zahlungsbedingungen
6. Zahlungsverzug
7. Liefer- und Leistungszeit
8. Gefahrenübergang und Mängelanzeige
9. Annahmeverzug 

10. Garantieleistungen
11. Retouren
12. Vertragsdauer und Kündigung/Lizenzentzug
13. Abtretung der Lizenz
14. Eigentumsrechte
15. Haftungsausschluss
16. Datenschutz
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Geltungsbereich

1. Die SWISSTRAFFC Gruppe (nachfolgend als Auftragnehmerin bezeichnet) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend als Kunde bezeichnet) ausschliesslich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als Bestimmungen bezeichnet). Mit Bestellung der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bestimmungen unwiderruflich als angenommen. Allgemeine Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausser Kraft gesetzt. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin diese schriftlich bestätigt.

2. Die vorliegenden Bestimmungen verkörpern zugleich den Lizenzvertrag. 

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage www.swisstraffic.ch öffentlich einsehbar und können dem Kunden auf Wunsch schriftlich zugestellt werden. 

4. Änderung der Bestimmungen: Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bestimmungen jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig, schriftlich mitgeteilt (i.d.R. via E-Mail). Dabei stützt sich die Auftragnehmerin auf die ihr zur Verfügung gestellten Kontaktdaten. Für vom Kunden verschuldete, verspätete Benachrichtigungen oder deren Nichteingang, übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung. In diesem Fall treten die Änderungen wie angekündigt in Kraft. Für Bestellungen, welche die Auftragnehmerin vor dem Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen bestätigt hat, gelten weiterhin die ursprünglichen Bestimmungen. 

5. Die vorliegenden Bestimmungen können durch einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmerin und Kunde teilweise oder ganz ausser Kraft gesetzt werden. 

2. Vertragsschluss

1. Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde mittels des vorformulierten Formulars im Internet bestellt und diese von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wird. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung stellt in diesem Zusammenhang eine Vertragsbestätigung dar. Diese hängt von der Erfüllungsmöglichkeit der Auftragnehmerin ab.

2. Die Eingangsbestätigung bindet den Kunden an seine Bestellung.

3. Angebot

1. Die auf dem Internet unter www.swisstraffic.ch publizierten Produkte gelten als unverbindliches Angebot und sind insbesondere an Bestand und Liefermöglichkeiten gebunden. 

2. Für die ordnungsgemässe Installation, Inbetriebnahme und Unterhalt der von der Auftragnehmerin gelieferten Geräte ist der Kunde verantwortlich. 

3. Kosten für individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmerin und Kunde, insbesondere: Installations-, Inbetriebnahme- und Unterhaltsleistungen sowie Schulungen und Supportmassnahmen sind in den Produktpreisen nicht enthalten. 

4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

4. Lizenzgegenstand

1. Die Auftragnehmerin erteilt dem Kunden, entsprechend den Bedingungen der vorliegenden Bestimmungen und gegen Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr, eine beschränkte und zeitlich befristete, nicht ausschliessliche Lizenz zur Nutzung des von der Auftragnehmerin gelieferten Gerätes (Eigentum des Kunden).

5. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. Darin inbegriffen sind ebenfalls die Verpackungskosten. Der Versandkostenanteil wird nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz übernommen. Die im Online-Shop angegebenen Preise sind nicht bindend. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorhalten. 

2. Der Lizenz- und Gerätekauf kann in der Schweiz per Rechnung getätigt werden. Ausserhalb der Schweiz werden diese nur gegen Vorkasse geliefert. Nach Bezahlung des Gerätes geht dieses in das Eigentum des Kunden über.

3. Gegen Rechnung können in der Schweiz bis zu einem vorgegebenen Maximalbetrag Ware bestellt werden. Ab diesem Betrag werden die Geräte auch in der Schweiz nur gegen Vorauskasse geliefert.

4. Der Kunde verpflichtet sich den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Auftragnehmerin über den Betrag verfügen kann.

5. Die Auftragnehmerin behält sich unter folgenden Bedingungen vor, ausstehende und/oder zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen:
- Zahlungsverzug des Kunden 
- Vertraglichen Pflichtverletzungen
- Wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern

6. Die Login Daten werden dem Kunden erst nach Zahlungseingang schriftlich zugestellt.

7. Bei einer Stornierung wegen Nichtlieferung, werden dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurückerstattet.

6. Zahlungsverzug

1. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig. Zu diesem Zeitpunkt bestehende Lizenzen und ausstehende Lieferungen werden suspendiert. 

2. Die Auftragnehmerin behält sich bei Zahlungsverzug das Recht vor den Vertrag aufzulösen. Diese Vertragsauflösung erfolgt automatisch und ohne weitere Vorankündigung acht Tage nachdem die Auftragnehmerin dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung mit Einzahlungsschein zugesandt hat (kostenpflichtig: zuzüglich CHF 50).

7. Liefer- und Leistungszeit

1. Mit Entgegennahme der Bestellung und schriftlicher Auftragsbestätigung verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur schnellstmöglichen Erbringung der Leistung. Der Kunde ist vertraglich verpflichtet, die Leistung entsprechend anzunehmen

2. Die angegebenen Lieferzeiten gelten als Richtlinien und können sich ohne Ankündigung ändern. In keinem Fall können aus der Überschreitung der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag begründet werden.

3. Teillieferungen sind zulässig.

8. Gefahrenübergang und Mängelanzeige

1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung der Transport ausführenden Person übergeben wird. Die Übernahme der Transportkosten (in der Schweiz) durch die Auftragnehmerin hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

2. Beanstandungen bezüglich Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Mengendifferenzen sind der Auftragnehmerin vom Kunden innerhalb vom 4 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich (unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung mit Foto, Sendungs- und Auftragsnummer anzumelden; Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung und sichtbare Mengendifferenzen am Tag des Wareneingangs) anzumelden. 

9. Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf von 2 Wochen die Annahme der Liefergegenstände immer noch verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Auftragnehmerin Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

10. Garantieleistungen

1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Garantieleistungspflicht 2 Jahre und beginnt mit dem Lieferdatum.

2. Die Garantie entfällt, soweit der Mangel auf das Nichtbefolgen von Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Auftragnehmerin zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Garantileistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie beigelegte Netzwerkkabel ist ausgeschlossen.

3. Garantieansprüche gegen die Auftragnehmerin sind nicht abtretbar. 

4. Ein Austausch oder eine Reparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantielaufzeit.

5. Als Garantienachweis gilt die für die Kundenbestellung erstellte Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden nach Abschluss der Bestellung per Post zugestellt und ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Fehlen eines Garantienachweises wird jeder Garantieanspruch hinfällig. 

6. Garantieumfang: Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung bzw. Austausch (Ersatzlieferung) zu. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Produktmängel bzw. Fabrikationsfehler kostenlos zu beheben, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen.
Die Garantieleistungen verstehen sich als "Bring-in-Garantie", das heisst, der Kunde liefert das defekte Gerät an die SWISSTRAFFIC AG zurück und erhält ein neues oder repariertes Gerät. Servicearbeiten, die von unseren Technikern bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden müssen, werden vollumfänglich verrechnet.

7. Ausschlussgründe sind insbesondere Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von Aussen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation. Im Falle von Mängeln, für die keine Garantie besteht, trägt der Kunde die Kosten der Fehlersuche.

8. Garantieleistungen setzen die Einhaltung der Zahlungsbedingungen voraus. Der Kunde ist nichtberechtigt, wegen angemeldeter Garantieansprüche seine Zahlungen zurückzubehalten oder andere Ansprüche zu verrechnen.

11. Retouren

Bei mangelhafter Lieferung oder Falschlieferung gewährt die Auftragnehmerin ein Rückgaberecht von zwei Wochen nach Erhalt der Ware. Die Rücksendung der Geräte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung und einer Kopie der Rechnung zu erfolgen. Mangelfreie Ware wird von der Auftragnehmerin nicht zurückgenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit vorherigem Einverständnis. 

Falls der Kunde die Ware retournieren möchte, wird er gebeten, sich mit dem Kundendienst der Auftragnehmerin in Kontakt zu treten, bevor eine Rückgabe oder Rücksendung veranlasst wird.


E-Mail: support(at)swisstraffic.ch

a) Rücknahme möglich:
Aktueller Tagespreis (maximal der Kaufpreis)
• Artikel befindet sich in ungeöffneter Originalverpackung
• Der Artikel war bei Bestellung an Lager
• Der Kauf des Artikels liegt maximal 14 Tage zurück

b) Rücknahme mit Abzug möglich:
10% Abzug vom aktuellen Tagespreis (maximal der Kaufpreis, mindestens CHF 20)
• Originalverpackung geöffnet, aber unbeschädigt vorhanden
• Gerät ist ungebraucht und weist keine Gebrauchsspuren auf
• Mitgeliefertes Zubehör ist komplett vorhanden
• Der Artikel war bei Bestellung auf Lager
• Der Kauf des Artikels liegt maximal 14 Tage zurück

c) Entscheid nach individueller Prüfung:
Mind. 20% Abzug vom aktuellen Tagespreis (maximal der Kaufpreis)
• Gerät weist Gebrauchsspuren auf
• Mitgeliefertes Zubehör ist komplett vorhanden
• Eine Rücknahme erfolgt nach Prüfung durch unsere Rücknahmeabteilung und kann nicht garantiert werden
• Die Höhe des Abschlags wird nach erfolgter Prüfung durch unsere Rücknahmeabteilung festgelegt

d) Keine Rücknahme möglich:
• Keine Originalverpackung vorhanden
• Fehlendes Zubehör

Der Abzug dient rein zur Kostendeckung, damit eine Weitergabe an einen neuen Kunden möglich ist. Die gebrauchten Produkte bieten wir in unserem Online-Shop als solche gekennzeichnet und zum reduzierten Preis an.

12. Vertragsdauer und Kündigung/Lizenzentzug

1. Die Lizenz gilt immer für 1 Jahr und verlängert sich ab diesem Zeitpunkt automatisch um ein weiteres Jahr. 

2. Unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Vertragsende hin, kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden. Die Lizenz sowie allfällige, weiterführende Serviceverträge enden ohne weiteres mit Auflösung des Lizenzvertrages. 

3. Während der Dauer des Lizenzvertrages behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, bei widerrechtlichen Handlungen des Kunden (insbesondere Aufschalten von Seiten, welche gegen die Menschenwürde verstossen, pornographischen oder rassistischen Inhalt haben oder zur Gewalt aufrufen) die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu entziehen (Login Daten werden gesperrt und der Inhalt gelöscht). Der Kunde kann zusätzlich für nachfolgende Schäden, insbesondere Imageschäden der Auftragnehmerin, haftbar gemacht werden. Die Auftragnehmerin übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für die Inhalte von Landingpages. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Kunde. 

4. Bei einer Vertragsauflösung (Stornierung) aufgrund eines Fehlverhaltens des Kunden, können diesem die entstanden Kosten in Form einer Umtriebsentschädigung von 20% des Auftrages oder mindestens CHF 80 verrechnet werden.

13. Abtretung der Lizenz

1. Die Lizenz mit den Login Daten zur Nutzung der Remote Management Software für die Verwaltung der Landingpages ist grundsätzlich nicht übertragbar. 

2. Unter der Bedingung, dass die Auftragnehmerin mindestens 1 Monat im Voraus über die Abtretung informiert wird und die von der Drittpartei unterzeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren Kontaktdaten vorliegen, kann die Auftragnehmerin einer Abtretung der Lizenz (mit oder ohne Gerät) zustimmen. 

3. Bei Abtretung oder Verkauf der Login-Daten an einen Dritten ohne Zustimmung der Auftragnehmerin, bleibt der Kunde bis auf weiteres für die Inhalte und die Nutzung seiner Lizenz haftbar, auch gegenüber dem Dritten. Die Auftragnehmerin behält sich in diesem Fall Schadensersatzansprüche vor.

14. Eigentumsrechte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages im Eigentum der Auftragnehmerin. Diese ist berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen, wenn sie die Forderung als gefährdet erachtet. Der Kunde verpflichtet sich die Geräte sorgfältig zu behandeln und die Originalverpackung aufzubewahren, solange sich diese im Eigentum der Auftragnehmerin befinden.

15. Haftungsausschluss

Für Folgeschäden aus der Verwendung des Gerätes sowie anderweitige Schäden, welche von der Auftragnehmerin weder verschuldet noch vorhersehbar waren, wird jede Haftung abgelehnt.

16. Datenschutz

1. Unternehmenspolitik und Datenschutz: Für SWISSTRAFFIC hat die Wahrung Ihrer Privatsphäre absolute Priorität. Es ist unser ständiges Bestreben, Ihnen ein Höchstmass an Vertraulichkeit und Sicherheit garantieren zu können. 

2. Verwendung Ihrer persönlichen Daten: Die SWISSTRAFFIC Gruppe verwendet die von Ihnen mitgeteilten persönlichen Informationen nur im Rahmen der Kundenbeziehung zwischen Ihnen und SWISSTRAFFIC AG. Wenn Sie beispielsweise unseren Newsletter abonniert haben, so verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen aktuelle Informationen per E-Mail zu senden. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung an Dritte weitergegeben. 

3. Cookies: SWISSTRAFFIC verwendet im Online Shop C
ookies. Es werden keine personenbezogenen Daten über Cookies gespeichert. Die Cookies dienen der Auswertung des allgemeinen Besucherverhaltens. Weiter ermöglichen Sie Ihnen die Speicherung und den späteren Wiederaufruf eines Warenkorbs oder auf Ihren Wunsch ein vereinfachtes Login (sogenanntes Autologin). Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Das Handelsgericht in Bern ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.

 

Die SWISSTRAFFIC Gruppe
1. Januar 2023

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